STIFTEN
ZUSTIFTUNGEN
Für Stifter, die langfristig die Ziele der NRW-Stiftung unterstützen möchten, bietet sich eine Zustiftung in das Vermögen der NRW-Stiftung an. Dadurch erhöhen sich die jährlichen Erlöse, die die NRW-Stiftung für die Förderung ehrenamtlicher Initiativen einsetzt. Zustiftungen in den Kapitalstock der NRW-Stiftung können steuermindernd geltend gemacht werden. Die NRW-Stiftung ist zudem von der Schenkungssteuer befreit, das heißt, Ihre Zustiftung kommt ungeschmälert unseren gemeinnützigen Zwecken zugute.
