NATURSCHUTZGESCHICHTE IN NORDRHEIN-WESTFALEN
IM DIENST DER NATUR




Intensive Recherchen waren notwendig, um die verstreuten Informationen zu dem genannten Personenkreis zu erschließen. Daneben beschreiben sie den Aufbau des nordrhein-westfälischen Naturschutzes vom Inkrafttreten des Reichsnaturschutzgesetzes im Jahr 1908 bis zu seiner Ablösung durch das nordrhein-westfälische Landschaftsgesetz 1975.
Der Zeugungsakt des Naturschutzes
Doch jedes Gesetz hat eine Vorgeschichte: Wo entstand der Gedanke, dass Pflanzen, Tiere und Lebensgemeinschaften Naturgüter sind, die es verdienen, um ihrer selbst willen erhalten zu werden? Und wer trug die Idee, Schutzgebiete einzurichten, ins Parlament? Das Buch kennt die Antwort: Es war der vor 150 Jahren geborene Breslauer Lehrer und Abgeordnete Wilhelm Wetekamp. Mit einer denkwürdigen Rede sorgte er im März 1898 für den entscheidenden Anstoß bei den Mitgliedern des preußischen Landtags.
Vorher war die Natur meist als unerschöpfliche Reserve betrachtet worden, in der man sich nach Lust und Laune bedienen konnte oder der man im Interesse des Gemeinwohls "etwas abrang". Der aus Lippstadt stammende Wetekamp vertrat dagegen die Ansicht, dass die Natur unter der fortschreitenden Kultivierung der Landschaft litt. Folgerichtig entwickelte er die Idee, Schutzgebiete einzurichten, die er "Staatsparks" nennen wollte. Sein Appell hatte Folgen, wenn auch zunächst sehr bescheidene. Die ersten Gesetze, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts erlassen wurden, gehörten nämlich eher in den Bereich Kosmetik, zielten sie doch darauf ab, der "Verunstaltung des Landschaftsbildes mit Reklameschildern" Einhalt zu gebieten.
Den ersten ernsthaften Schritt ging die Regierung erst, als sie im Jahr 1906 einen anderen Vordenker des Naturschutzes, Hugo Conwentz, beauftragte, eine staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege einzurichten. Damit war die Sorge für gefährdete Lebensräume, Wildpflanzen und -tiere offiziell als staatliche Aufgabe anerkannt. Von der Geburt des amtlichen Naturschutzes zu sprechen, wäre keine Übertreibung, wenngleich das Kind kränkelte und nur langsam gedieh. Jahrzehntelang bekamen die Kreis- und Bezirksbeauftragten kein Geld dafür, wenn sie ihrem Auftrag nachkamen, Verwaltungsbeamte fachlich zu beraten, und in aller Regel durften sie ihre Kenntnisse ausschließlich in ihrer knappen Freizeit weitergeben.
Die Natur – ein Krämerladen?
Mancher Ehrenamtler hatte wegen seines Engagements berufliche Nachteile und musste sich nicht selten als Fortschrittsfeind beschimpfen lassen. Der westfälische Naturschützer Wilhelm Lienenkämper (1899–1965) prangerte diesen Missstand immer wieder an: "Wer eine staatliche Aufgabe verlangt, aber keine Mittel zu ihrer Bewältigung vergibt, handelt entweder nicht folgerichtig oder treibt Schindluder mit dem Idealismus der Einsatzbereiten." Lienenkämper selbst hatte schon früh die Berufung verspürt, "etwas zu unternehmen, damit aus der Natur kein Krämerladen werde". Dennoch vergingen Jahrzehnte, bis der Naturschutz hauptamtlich organisiert wurde: Erst in den 1960er-Jahren wurden die Naturschutzbeauftragten aus dem Landeshaushalt bezahlt.

Zufluchtsorte für Flora und Fauna


Stand der Angaben: Magazin der NRW-Stiftung 3/2009
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