Zur Unterstützung von Kultureinrichtungen bei Umbauten und Ausstattungsmaßnamen zur Reduzierung der Infektionsgefahr bei einer Wiedereröffnung stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien in diesem Jahr bis zu zehn Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.
Gefördert werden Investitionen zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshallen und Gedenkstätten ebenso wie Veranstaltungsorte von Konzert- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser.
weitere Informationen mit Hinweisen zur Förderantragstellung
www.bundesregierung.de